Biersteuer

Einordnung der Biersteuer

Ertragshoheit Länder
Gegenstand Verbrauchssteuer
Steuerart Indirekte Steuer
Gesetzliche Grundlage Biersteuergesetz
Gesetzgebungskompetenz Bund
Verwaltungskompetenz Bund (Zoll)

Der Stammwürzegehalt von Bier wird in Grad Plato gemessen. Die Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier € 0,787 je Grad Plato in Brauereien mit mehr als 200.000 hl Bierproduktion im Jahr. Ein Liter Vollbier wird somit mit rund 10 cent Bierteuer belegt. Kleinere Brauereien bekommen je nach Größe Sonderkonditionen. So muss eine Kleinstbrauerei mit weniger als 5.000 hl pro Jahr nur 56% des o.g. Wertes an Steuern bezahlen.

Zuständig für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und zur Überprüfung dieser ist die Zollverwaltung. Als einzige Verbrauchssteuer steht die Biersteuer den Ländern zu - alle anderen sind Bundessteuern.

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